Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) behandelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Sie beziehen von uns „klassische Schleifmittel“, welche als Erzeugnisse unter REACH angesehen werden. Als Lieferant von Erzeugnissen haben wir die Pflicht, Sie über Stoffe zu informieren, die in die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table) aufgenommen wurden und in einer Konzentration von mehr als 0,1-Gewichts% in den Produkten enthalten sind, die Sie von uns beziehen.
Hiermit bestätigen wir, dass unsere Erzeugnisse und deren Verpackungen nicht registrierungspflichtig sind. Demnach enthalten unsere Produkte nach derzeitigem Kenntnisstand, die Informationen unserer Lieferanten betreffend, keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) oberhalb 0,1-Gewichts% der Kandidatenliste gemäß Artikel 59 (10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Diese Konformitätserklärung beinhaltet ebenfalls alle Stoffe, welche im Anhang XVII der REACH-Verordnung enthalten sind (Stand: 05.01.2023).
Aktualisierungen sowohl der Kandidatenliste als auch im Anhang XVII werden unsererseits genau verfolgt; sobald ein Stoff, der in unseren Produkten in einer Konzentration von mehr als 0,1-Gewichts% enthalten ist, als besonders besorgniserregend ermittelt wird, werden wir Sie gemäß REACH-Vorgaben automatisch informieren.