RECHNUNG

DIGITALE RECHNUNG

Information


Der Empfang und Versand von E-Rechnungen wird ab 01.01.2025 grundsätzlich für alle B2B-Belege gesetzlich verpflichtend. Der Belegversand von Rechnungen entfällt.


Wir versenden unsere Rechnungen ab 01.01.2025 im ZUGFeRD Format (ein PDF Typ A3 mit eingebetteten Daten, das die visuelle Anzeigemöglichkeit als PDF-Dokument sowie eine Maschinenauswertung als .XML Datei kombiniert).


Für die Umstellung kleinerer Unternehmen gibt es Übergangsfristen bis zum 31.12.2026 sofern diese dem Papierversand ausdrücklich zustimmen. Kleinstunternehmen können Rechnungen im Papierformat noch bis 31.12.2027 erhalten, wenn ihr Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro lag. Ab 01.01.2028 ist die E-Rechnung für alle Unternehmen ausnahmslos verpflichtend.


Ihre Vorteile: 

 

  • Direkte Zustellung an den Ansprechpartner im Unternehmen
  • Schnellere Durchlaufzeiten und umweltschonende Belegverarbeitung
  • Maschinelle Verarbeitung in Ihrer Finanzbuchhaltung
  • Möglichkeit der digitalen Archivierung

 

Bitte teilen Sie uns im nachfolgenden Formular Ihre Rechnungs-E-Mail-Adresse mit oder ob Sie von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen können.


Haben Sie Fragen zur Umstellung? Unser Sales Service steht Ihnen gerne unter der folgenden Durchwahlnummer zur Verfügung: (09284) 806-11.


Gesetzliche Grundlage: BMF Schreiben vom 15. Oktober 2024



Jetzt auf E-Rechnung im ZUGFeRD Format umstellen

Kontaktieren Sie uns

 

  Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.         

Information


Der Empfang und Versand von E-Rechnungen wird ab 01.01.2025 gesetzlich für alle B2B-Belege verpflichtend. Der postalische Belegversand von Rechnungen entfällt.


Wir versenden unsere Rechnungen ab 01.01.2025 im ZUGFeRD Format (ein PDF Typ A3 mit eingebetteten Daten, das die visuelle Anzeigemöglichkeit als PDF-Dokument sowie eine Maschinenauswertung als .XML Datei kombiniert).


Für die Umstellung kleinerer Unternehmen gibt es Übergangsfristen bis zum 31.12.2026 sofern diese dem Papierversand ausdrücklich zustimmen. Kleinstunternehmen können Rechnungen im Papierformat noch bis 31.12.2027 erhalten, wenn ihr Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro lag. Ab 01.01.2028 ist die E-Rechnung für alle Unternehmen ausnahmslos verpflichtend.


Ihre Vorteile: 

 

  • Direkte Zustellung an den Ansprechpartner im Unternehmen
  • Schnellere Durchlaufzeiten und umweltschonende Belegverarbeitung
  • Maschinelle Verarbeitung in Ihrer Finanzbuchhaltung
  • Möglichkeit der digitalen Archivierung

 

Bitte teilen Sie uns im nebenstehenden Formular Ihre Rechnungs-E-Mail-Adresse mit oder ob Sie von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen können.


Haben Sie Fragen zur Umstellung? Unser Sales Service steht Ihnen gerne unter der folgenden Durchwahlnummer zur Verfügung: (09284) 806-11.


Gesetzliche Grundlage: BMF Schreiben vom 15. Oktober 2024



Jetzt auf E-Rechnung im ZUGFeRD Format umstellen

Kontaktieren Sie uns

 

  Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.         

Share by: